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Ausgewählter Beitrag
Immer wenn Du denkst es geht nicht mehr....
...kommt eine neue Katastrophe her *Seufz*
Hier hab ich Euch von meinem angeblichen Unfall erzählt.... Letzte Woche kam ein Schreiben vom Amtgericht in Ulm (!!???!!), das Verfahren wurde eingestellt. Für mich war das somit erledigt.
Nun ruft mich heute der freundliche PolizIst von dem Tag an und meint, ich müßte nun 100 Euro Strafe zahlen und belkomme 3 Punkte in Flensburg. Hey, wofür?? Ich hab doch nichts gemacht.... Pffft - und ich hab das noch so lässig gesehen, weil - ich bin mir echt keiner Schuld bewußt!!
Nun muß ich morgen früh gleich nach dem Lotsendienst zu meinem Versicherungsmenschen und fragen, was denn alles in meinem Rechtsschutz drin ist... Also mal ehrlich - wieso soll ich für was bezahlen, was ich nicht gemacht habe??????? (Ganz davon abgesehen, daß ich nicht mal eben schnell 100 Euro übrig habe! *Wutschnaub*)
Hier hab ich Euch von meinem angeblichen Unfall erzählt.... Letzte Woche kam ein Schreiben vom Amtgericht in Ulm (!!???!!), das Verfahren wurde eingestellt. Für mich war das somit erledigt.
Nun ruft mich heute der freundliche PolizIst von dem Tag an und meint, ich müßte nun 100 Euro Strafe zahlen und belkomme 3 Punkte in Flensburg. Hey, wofür?? Ich hab doch nichts gemacht.... Pffft - und ich hab das noch so lässig gesehen, weil - ich bin mir echt keiner Schuld bewußt!!
Nun muß ich morgen früh gleich nach dem Lotsendienst zu meinem Versicherungsmenschen und fragen, was denn alles in meinem Rechtsschutz drin ist... Also mal ehrlich - wieso soll ich für was bezahlen, was ich nicht gemacht habe??????? (Ganz davon abgesehen, daß ich nicht mal eben schnell 100 Euro übrig habe! *Wutschnaub*)
Jeanie 14.12.2009, 23.08
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Kommentare zu diesem Beitrag
2.
von Angelika
Hallo liebe Jeanie,
also ich empfehle dir, das nicht zu bezahlen - ob du nun Geld hast oder nicht. Aus der Schilderung des sogen. Unfalls ergibt sich, dass du absolut nichts verursacht hast.Sollte es in deinem Rechtsschutz drin sein, dann würde ich dir raten, zu einem Rechtsanwalt zu gehen (ihr habt in Memmingen einige gute Rechtsanwälte).
Viele liebe Grüße
Angelika
vom 15.12.2009, 11.16
Hallo liebe Jeanie,
also ich empfehle dir, das nicht zu bezahlen - ob du nun Geld hast oder nicht. Aus der Schilderung des sogen. Unfalls ergibt sich, dass du absolut nichts verursacht hast.Sollte es in deinem Rechtsschutz drin sein, dann würde ich dir raten, zu einem Rechtsanwalt zu gehen (ihr habt in Memmingen einige gute Rechtsanwälte).
Viele liebe Grüße
Angelika
vom 15.12.2009, 11.16
1.
von Spottdrossel
Ein Kollege hatte mal auf einem Supermarktparkplatz ein Auto beschädigt, da hieß es, in dem Moment, wo die Polizei dabei ist, ist auch die Unfallflucht amtlich (also, Polizei war da und der Übeltäter weg), selbst wenn der Unfallgegner das nicht will. Wenn aber das Verfahren eingestellt ist, klingt das doch so, als hätte es gar keinen Unfall gegeben und das Ganze wäre ein klassischer "Fehler vom Amt", der mit einem wohlformulierten Anwaltschimpfbrief aus der Welt zu schaffen ist.
Falls Du noch keinen Verkehrsrechtschutz hast, wäre das der Anlaß, mal in den Vergleichstabellen zu stöbern - Ratten, die Dir was anhängen wollen, gibt es genug, da sind die paar Mark im Jahr selbst bei knappem Budget noch gut angelegt.
Vielleicht findest Du ja hier was nützliches? Hier klicken
vom 14.12.2009, 23.32
Ein Kollege hatte mal auf einem Supermarktparkplatz ein Auto beschädigt, da hieß es, in dem Moment, wo die Polizei dabei ist, ist auch die Unfallflucht amtlich (also, Polizei war da und der Übeltäter weg), selbst wenn der Unfallgegner das nicht will. Wenn aber das Verfahren eingestellt ist, klingt das doch so, als hätte es gar keinen Unfall gegeben und das Ganze wäre ein klassischer "Fehler vom Amt", der mit einem wohlformulierten Anwaltschimpfbrief aus der Welt zu schaffen ist.
Falls Du noch keinen Verkehrsrechtschutz hast, wäre das der Anlaß, mal in den Vergleichstabellen zu stöbern - Ratten, die Dir was anhängen wollen, gibt es genug, da sind die paar Mark im Jahr selbst bei knappem Budget noch gut angelegt.
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vom 14.12.2009, 23.32
Zufallsspruch:
Jugend und verlorene Zeit kommen nicht wieder in Ewigkeit. (Deutsches Sprichwort)
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Die wir lieben
sind nur geborgt,
wann sie gehen,
entscheiden wir nicht.
Wir entscheiden,
ob wir die Erinnerung
als Geschenk annehmen wollen
Warum Hexenhaus??? Weil das Häuschen das wir gemietet haben so aussieht. Es ist ein kleines, sehr verwinkeltes Häusle, hier ein Treppchen, dort ein Absatz, die Zimmer sind winzig und beim Einzug hatten wir nur 2 Ölöfen und im Bad ein Mordstrum an Boiler, den man erst mal stundenlang einheizen mußte um duschen oder baden zu können. Der Riesengarten steht voller Bäume und Büsche, total wild.
Seltsame Praktiken scheinen das zu sein. Also wenn das Verfahren eingestellt wurde , ohne dass das gegen Auflage war, ist die Sache eigentlich doch erledigt. Muss doch in der Einstellungsverfügung stehen, die Du dazu von der Post/Gericht etc bekommen hast. Und DAS wäre mir ja ganz neu: dass Bussgelder oder Punkte oder beides neuerdings von Polizisten mümdlich am Telefon verhängt oder verlangt werden.
Allerdings würde mich etwas anderes überraschen: Rechtsschutz gibt es nicht für strafrechtliche Delikte, die nur vorsätzlich begangen werden können. Dazu gehört auch der Verdacht oder Vorwurf von Fahrerflucht, wegen der ja doch wohl ermittelt wurde. Und der Rechtsschutz übernimmt auch sonst nur Verfahrenskosten, aber nicht die 100 Euro Strafe ;-)
vom 20.01.2010, 18.04